Die Schulferien im Land Baden-Württemberg werden bis zu fünf Jahre im Voraus vom Kultusministerium festgelegt und sind im Internet abrufbar.

Darüber hinaus stehen den Schulen des Landes einige wenige, in der Regel zwischen 5 und 8 bewegliche Ferientage zu. Für Neckarsulm werden diese beweglichen Ferientage vom Neckarsulmer Rektorenrat für alle Neckarsulmer Schulen einheitlich festgelegt.  Die Gesamtübersicht der Neckarsulmer Schulferien ist auch unter Service | Formulare eingestellt.

Bitte beachten Sie: Eine Ferienverlängerung durch Beurlaubung ist grundsätzlich nicht möglich.