In den Klassenstufen 8 und 9 ist – unabhängig von der Niveaustufe des Schülers bzw. der Schülerin – die GFS vorgesehen. Diese gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen – kurz GFS genannt – legt der Schüler bzw. die Schülerin in einem Fach seiner / ihrer Wahl ab. Die Lehrkräfte der Stufe 8 und 9 erläutern den Schülern zu Schuljahresbeginn, wie die GFS in ihrem Fach aussehen wird. Dies kann zum Beispiel ein Referat, eine zusätzlich praktische Arbeit, ein Experiment, eine Präsentation oder eine Hausarbeit sein. Die GFS zählt im gewählten Fach wie eine zusätzliche Klassenarbeit.