Die Schulordnung

Die Schulordnung der Hermann-Greiner-Realschule entstand in einem umfassenden Prozess unter Einbezug aller schulischen Gremien. Sie regelt einen geordneten und reibungslosen Ablauf des Schulalltags. 

1. Schulgemeinschaft

Wir gehen immer höflich und respektvoll miteinander um und vermeiden jede Form von Mobbing und Gewalt. Sollte es zu Auseinandersetzungen kommen, lösen wir diese friedlich im Gespräch. Wir helfen uns gegenseitig und zeigen uns verantwortungsbewusst gegenüber anderen. Wir halten uns an Vereinbarungen, wozu auch Pünktlichkeit und eine angemessene Kleidung gehören. Wir üben Toleranz im Umgang miteinander und schaffen so eine angenehme Atmosphäre in der Schulgemeinschaft. Da wir unsere Schule auch nach außen vertreten, verhalten wir uns auch außerhalb des Schulgeländes oder gegenüber Außenstehenden respektvoll, höflich und rücksichtsvoll.

 

2. Schulweg

Der Schulweg ist der direkte Weg zur Schule, zu den Sportstätten oder zum Genossenschaftsheim. Wir verhalten uns auf dem Schulweg und auch an den Bushaltestellen rücksichtsvoll und verkehrsgerecht und leisten den Anweisungen der aufsichtführenden Personen Folge. Die von der Sportfachkonferenz beschlossenen Wegzeiten zu den Sportstätten sind einzuhalten: 20 Minuten vom Schulhaus zum Pichterich-Gelände, 10 Minuten vom Schulhaus zur Sporthalle Ballei, 5 Minuten vom Schulhaus zur Hezenberghalle.

 

3. Schulgelände und Pausengelände

Das Schulgelände umfasst das Schulhaus, die Schulhöfe, die Parkplätze, den Spielplatz, die angrenzenden Gehwege und die beiden Bushaltestellen. Zum Pausengelände gehören lediglich die drei Schulhöfe und der Spielplatz. Auch in den Pausen verhalten wir uns rücksichtsvoll und respektvoll und halten uns an die Anweisungen der aufsichtsführenden Personen. Aus Rücksicht auf andere gelten für Ballspiele folgende Regelungen:

 

4. Unterricht

Der Vormittagsunterricht beginnt um 7:45 Uhr, der Nachmittagsunterricht um 13:50 Uhr und endet um 16:55 Uhr. Mit dem ersten Läuten, also fünf Minuten vor Stundenbeginn, begeben wir uns in unsere Klassenzimmer oder Fachräume, nehmen unsere Plätze ein und bereiten uns auf den folgenden Unterricht vor. Nach dem Unterricht verlassen wir die Unterrichtsräume immer ordentlich und aufgeräumt. Dabei achten wir darauf, entstandenen Müll sachgerecht zu entsorgen, die Fenster zu schließen und nach der letzten Unterrichtsstunde aufzustuhlen. In einer Freistunde sowie in der Mittagspause halten wir uns nur im Aufenthaltsraum oder auf den Pausenhöfen auf. Dabei nehmen wir Rücksicht auf unsere Mitschülerinnen und Mitschüler, vor allem auf diejenigen, die sich im Unterricht befinden und verhalten uns leise und verantwortungsbewusst. Während der Unterrichtszeit, in Freistunden und in den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Fachräume werden in der Regel nur unter Aufsicht einer Lehrperson betreten. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Das Essen und Trinken ist in den Fachräumen und Klassenzimmern in der Regel untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.

 

5. Pausen

Die großen Pausen verbringen wir auf den Pausenhöfen; der Aufenthalt im Foyer ist nur für den Einkauf beim Bäcker bzw. an den Automaten und für den Gang zu den Toiletten erlaubt. Ist witterungsbedingt der Aufenthalt auf den Pausenhöfen nicht zumutbar, erteilt die Schulleitung per Durchsage oder Aushang ausnahms­weise die Erlaubnis für den Aufenthalt im Foyer und im Aufenthaltsraum. Der Aufenthalt in den Toiletten ist nur für die Zeit der eigentlichen Toiletten­benutzung einschließlich Händewaschen erlaubt. Ein Ordnungsdienst ist zuständig für die Sauberkeit des Foyers und des Aufenthaltsraums; darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass wir alle in den Pausen auf Sauberkeit und Ordnung achten und mit den Mitgliedern des Ordnungsdienstes höflich und respektvoll umgehen. Zum Pausenverkauf stellen wir uns ordentlich in Reihen an und drängeln oder rempeln nicht. Mit dem ersten Läuten, d.h. 5 Minuten vor Ende der Pause, begeben wir uns unverzüglich in die Unterrichtsräume und nehmen unsere Plätze ein.

 

6. Verhalten

Wir halten das Schulhaus, die Pausenhöfe und die Gehwege sauber und entsorgen unseren Müll sachgerecht. Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Offene Getränke dürfen nur im Aufenthaltsraum und im Foyer getrunken werden. Wir nehmen Rücksicht aufeinander und verhalten uns so, dass wir niemanden gefährden. Das Mitführen gefährlicher Gegenstände wie beispielsweise Messer, Feuerzeug/ Streichhölzer oder ähnlichem ist untersagt, ebenso wie das Werfen von Schnee­bällen oder Schlittern auf Eisflächen. Tretroller, Kickboards, Inliner usw. dürfen während der Unterrichtszeit (dies gilt auch für Pausen und Freistunden) auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Auf Schuhen mit Rollen darf auf dem gesamten Schulgelände nicht gerollt werden. Alles, was den Unterricht oder das Schulleben stört (z.B. Handys, Smartwatches, Smartphones, elektrische Unterhaltungsmedien wie z.B. MP3-Player oder jegliche Art von Spielekonsolen), muss auf dem gesamten Schulgelände während der Unterrichtszeit (7.00 – 17.00 Uhr) ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben. Fotografieren und das Anfertigen von Video- und Tonaufnahmen sind im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Zigaretten, Alkohol und andere Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände strengstens verboten.

 

7. Umgang mit Schuleigentum

Wir gehen sorgfältig mit unseren Schulbüchern um, da sie nur geliehen sind. Beschädigte oder verlorengegangene Bücher und Geräte müssen ersetzt werden. Wir vermeiden Beschädigungen am Gebäude und an Einrichtungsgegenständen. In den Fachräumen (BNT, Technik, AES, Musik und Kunst), den Computer­räumen und den Sportstätten halten wir uns an die gültigen Benutzerordnungen. Wir achten besonders auf die Sauberkeit in den Toiletten. Falls wir Schäden entdecken, melden wir diese sofort!

 

8. Notfälle

In Notfallsituationen ist von allen Betroffenen der Alarmplan zu beachten. Dabei ist den Anweisungen der Lehrpersonen und der sonstigen weisungsbefugten Personen (Hausmeister, Sekretärinnen, …) Folge zu leisten.

 

9. Sonstiges

Die Entschuldigungen für Fehltage sind bis spätestens zum zweiten Fehltag schriftlich direkt beim Klassenlehrer oder im Sekretariat abzugeben. In Ausnahmesituationen kann ein Schüler bzw. eine Schülerin beurlaubt werden, sofern dies im Voraus beantragt wird. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien kann in der Regel nicht genehmigt werden. Alle Schülerinnen und Schüler haben ihren Schülerausweis immer bei sich zu tragen. Schulfremden ist das Betreten des Schulgeländes in der Regel untersagt.

 

Eine Schulordnung kann immer nur den Regelfall beschreiben.

Grundsätzlich sind die Lehrpersonen, der Hausmeister und die Sekretärinnen weisungsbefugt.